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Aktuelles zu Veranstaltungsausfällen und Verlegungen
COVID 19: INFORMATIONEN ZU VERANSTALTUNGEN & TICKETRÜCKGABEN
Der Bundestag hatte am 20.05.2020 den Gesetzentwurf verabschiedet, dass Tickets für abgesagte oder im Termin verschobene Veranstaltungen in einen Gutschein gewandelt werden konnten. Der Veranstalter war nicht mehr verpflichtet, Ticket-Inhabern das Geld der Tickets zu erstatten. Daher galt für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen, die vor dem 8. März gekauft wurden, den Kunden Veranstaltergutscheine ausgestellt werden durfte. Seit dem 01.01.2022 muss der Veranstalter oder Betreiber, auf Wunsch, dessen Wert erstatten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Covid-19 Gutscheine 3 Jahre lang gültig sind und Sie damit die Veranstalter sowie die Kulturlandschaft deutschlandweit langfristig sicher und unterstützen! Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung HIER
Ersatztermine
Sollte es für Ihre Veranstaltung einen Ersatztermin geben, behalten die Tickets in der Regel ihre Gültigkeit.
Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand der von Ihnen gebuchten Veranstaltung auf den Internetseiten der Veranstaltungsstätten oder der jeweiligen Homepage des Veranstalters. In der Regel können die Veranstaltungen auf einen alternativen Termin verschoben werden; die Tickets behalten in diesen Fällen Ihre Gültigkeit. Bitte versuchen Sie unbedingt das neue Veranstaltungsdatum anzunehmen, Sie helfen damit den betreffenden Veranstaltern und deren Dienstleister in dieser wirtschaftlich schweren Situation!
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Gutscheinlösung
Ticketkäufer haben ab Januar 2022 das Recht, sich Ihren Covid-19 Veranstaltungsgutschein auszahlen zu lassen. Die Bearbeitung ist je nach Ticketsystemanbieter unterschiedlich. Die Betreiber dieser Systeme, wie z.B. Reservix, Bagarino, Ticketmaster usw. haben mittlerweile unterschiedliche technische Lösungen zur Rückabwicklung der Gutscheine erarbeitet. Wurden die Tickets bzw. die Gutscheine über uns ausgestellt, können diese auch bei uns zurück gegeben werden.
Haben Sie noch Tickets mit einem Gutscheinschreiben von Ticketmaster, schicken Sie bitte dieses mit unserem allgemeinen Kartenrückgabeformular an uns: HIER
Haben Sie einen Gutschein des Systems Reservix von uns erhalten, nutzen Sie bitte folgendes Formular, um die Auszahlung zu beantragen: HIER
Bitte Beachten sie, dass es uns beim Systemanbieter CTS Eventim leider nicht möglich ist, die Gutscheine zu bearbeiten bzw. auszuzahlen. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall mit Ihren Kontakt- und Ticketdaten an www.eventim.de/help/find-events-for-voucher/
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Covid-19 Gutscheine 3 Jahre lang gültig sind und Sie damit die Veranstalter sowie die Kulturlandschaft deutschlandweit langfristig sichern und unterstützen!
Stornierungen
Tickets, die über unsere Konzertkassen gekauft wurden, können wir erst zum Storno annehmen, wenn der betreffende Veranstalter die Veranstaltung offiziell abgesagt hat und die Tickets zum Storno freigibt. Bitte verwenden Sie dafür unser Kartenrückgabeformular HIER, wenn feststeht, dass die betreffende Veranstaltung abgesagt wurde und der Veranstalter keinen Gutschein als Ersatz zu Ihrem Ticket ausgibt, bzw. die Erstattung der Tickets zugesagt hat.
Schicken Sie uns das Storno-Formular und Ihre Original-Tickets nur dann zu, wenn die Tickets auch bei uns gekauft wurden! Wenn Sie Ihre Tickets nicht bei uns, der FUNKE Medien Niedersachsen GmbH, Abt. Konzertkasse oder über www.konzertkasse.de gekauft haben, dann können wir Ihre Stornoanfrage nicht bearbeiten! Die Rücksendung Ihrer Tickets ist in diesen Fällen kostenpflichtig für Sie!
Mit Ihrem Ticketkauf sind Sie ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Veranstalter eingegangen, die Konzertkasse ist hier nur der Vermittler der gekauften Tickets und unterliegt den Anweisungen des jeweiligen Veranstalters. Daher wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter, wenn Sie mit der Ablehnung des Stornos nicht einverstanden sind. Der jeweilige Veranstalter ist auf Ihren Tickets ausgewiesen.
Kunden der Konzertkasse, die online über Konzertkasse.de oder an unserer Ticket-Hotline Tickets gekauft haben, versuchen wir zeitnah per E-Mail zu informieren, wenn die gebuchte Veranstaltung abgesagt wurde und die Tickets zum Storno freigegeben sind. Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage viele Veranstaltungen in ganz Deutschland betroffen sind und es daher zu einer verzögerten Bearbeitung kommen kann. Wir versuchen die Liste auf dieser Seite zu den abgesagten Veranstaltungen aktuell zu halten (ohne Gewähr).
Kontakt
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu (bestehenden) Ticketbestellungen, Absagen oder Verlegungen per E-Mail unter "kundenservice@konzertkasse.de"
zur Verfügung oder schreiben Sie uns direkt eine Nachricht aus Ihrem Kundenkonto.
Aktuelle Lage
Die COVID19-Pademie hat sich nach wie vor auf die Veranstaltungswirtschaft massiv ausgewirkt. Erst in den letzten Monaten finden wieder Veranstaltungen unter Auflagen statt. Für viele Veranstalter ist die Durchführung einer Veranstaltung mit einem erhöhten Aufwand in der Kontrolle aller Hygienevorgaben verbunden. Auch ist das Risiko eine Veranstaltung durchzuführen erheblich. Verunsicherte Kunden und die dadurch entstandene Kaufzurückhaltung machen es den Veranstaltern nicht einfacher. Sie als Kunde können sicher sein, das jeder Veranstalter dafür Sorge trägt, die Hygienevorgaben sorgfältig umzusetzen. Sie werden sehr wahrscheinlich in einem Theatersaal sicherer vor COVID19 sein als an irgendeinem anderen Ort.
Als Besucher einer Veranstaltung können Sie heute von folgender Hygienevorgabe ausgehen: Es gilt in der Regel die 3G Regel (geimpft, genesen oder getestet). In immer mehr Fällen gilt am Einlass der jeweiligen Veranstaltung die 2G Regel (geimpft oder genesen), mittlerweile auch 2G plus, also zusätzlich getestet.
Wenn Sie Tickets für eine im Termin verschobene Veranstaltung haben oder Tickets für eine Veranstaltung buchen möchten, beachten Sie bitte diese grundsätzlichen Vorgaben und seien Sie in der Lage, Ihre persönlichen Dokumente zu diesen Vorgaben am Einlass der Veranstaltung vorzulegen. Zudem haben Sie bitte für den Veranstalter Verständnis, wenn dieser Ihre Tickets personalisiert um somit bei einer COVID-Ansteckung gegenüber dem Gesundheitsamt auskunftsfähig über seine Besucher zu sein. Sie können hierbei sicher sein, das Ihre Daten nur in einem COVID-Fall an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden und diese Daten nach der DSGVO behandelt werden.
Allgemeine Informationen
Generell ist eine Rückabwicklung durch uns nur möglich, wenn der Veranstalter die Tickets zum Storno freigegeben hat. Bitte berücksichtigen Sie hier eine Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen, da wir oftmals die Tickets zum Veranstalter schicken müssen. Eine Erstattung / Auszahlung auf Ihr Konto erfolgt erst dann, wenn die Konzertkasse der FUNKE Medien Niedersachsen GmbH die Kartengelder vom Veranstalter erhalten hat. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei weiteren Fragen schauen Sie unter unserer Rubrik "Hilfe", hier erhalten Sie weitere Hinweise zu diesem Thema.
Gutscheine der Konzertkasse
2019er Gutscheine der Konzertkasse, die aufgrund der Pandemie nicht eingelöst wurden, und Ende 2022 gesetzlich verjährt sind, behalten aus Kulanz Ihre Gültigkeit bis Ende 2023. Bitte beachten Sie, dass eine Einlösung dieser Gutscheine aktuell nur vor Ort in unseren Shops oder über unsere Tickethotline 0531-16606 beim Kauf von Tickets möglich ist!
Abgesagt oder Verschoben: